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Einleitung

Um den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu entsprechen, können in ::pixelmedic Belege (Rechnungen und Quittungen) nicht einfach gelöscht werden. Diese sind zu stornieren. Anhand des stornierten Belegs (Rechnung oder Quittung) und der automatischen Erstellung eines Stornobelegs, ist die Nachvollziehbarkeit der Buchhaltung gewährleistet. Der Storno eines Belegs (Rechnung oder Quittung) erfolgt immer dann, wenn der Belegtatbestand nicht mehr gegeben ist. Falls sie einen Beleg (Rechnung oder Quittung) korrigieren möchten, die sie noch nicht dem Belegempfänger (z.B. Patient) zugestellt haben, kann dies über das Öffnen des Belegerfassungsfensters erfolgen. Nach der Korrektur drucken sie den Beleg (Rechnung oder Quittung) erneut aus und übermitteln den Beleg (Rechnung oder Quittung) dem Belegempfänger (z.B. Patient). Hierfür ist kein Storno erforderlich.

Beispiel

Sie haben eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis für eine Behandlung ausgestellt. Die Rechnung wurde bezahlt. Aufgrund einer Kostenübernahme seitens des Krankenversicherers entfällt im nachhinein die Mehrwertsteuerpflicht. Die ursprüngliche Rechnung ist zu stornieren. Es wird eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer erstellt.

In Zweifelsfällen kontaktieren sie bitte ihr Steuerbüro, um zu klären, ob eine Rechnung zu stornieren ist. Klären sie zunächst die Sachlage bevor sie eine Rechnung stornieren.

Bei geringen Nachlässen auf den Rechnungsendbetrag oder den Verzicht auf eine unbezahlte Mahngebühr, also in Fällen, in denen sich der eigentliche Rechnungstatbestand nicht geändert hat, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Zahlungserfassung einen Nachlass oder Forderungsverzicht zu erfassen.

Schritt 1

Wählen sie in der linken Bedienleiste Belege->Rechnungen (bzw. Quittungen) und öffnen mit linker Maustaste durch Doppelklick die Rechnungstabelle. Suchen sie die zu stornierende Rechnung anhand der Rechnungsnummer oder des Namen des Rechnungsempfängers bzw. Patienten.

Schritt 2

Öffnen sie die gewünschte Rechnung mit Doppelklick, so dass das Rechnungserfassungsfenster sichtbar ist. Falls auf der Rechnung eine Zahlung/en erfasst wurde, löschen sie die Zahlung/en. Bei Barzahlung und bei Verwendung des Kassenbuchs, müssen Sie die Bar-Zahlungen durch entsprechende Buchungen korrigieren.

Wählen sie Im Erfassungsfenster oben rechts bei Status 'storniert' aus.

Abrechnung Storno 1

Schritt 3

Beantworten Sie die Frage, ob der Beleg gespeichert werden soll, mit "ja".

Abrechnung Storno 2

Falls zusätzliche Rückfragen gestellt werden, beantworten Sie diese ebenfalls mit "ja" (falls nichts dagegen spricht).

Schritt 4

Nach dem Speichern des Belegs sehen Sie in der Belegtabelle einen neuen Eintrag, der Stornobeleg. Der Stornobeleg trägt die gleiche Belegnummer wie der Originalbeleg, außer das ein "ST-" vorangestellt wird.

In unserem Beispiel wurde die Rechnung mit der RG-Nummer R21-00020 storniert. Daher bekam der (neue) Stornobeleg die RG-Nummer ST-R1-00020. "Fällig am" ist beim Stornobeleg das Wort "Stornobeleg", jetzt rot hinterlegt. Zusätzlich wird auch die RG-Nummer rot hinterlegt. Der Stornobeleg erhielt automatisch den Status "Freigabe Druck" und muss noch ausgedruckt werden! Bei Ihrer Originalrechnung steht jetzt bei "Fällig am" rot hinterlegt storniert. Die Original-Rechnungsnummer ("RG-Nummer"), in unserem Beispiel R21-00020, ist jetzt ebenfalls rot hinterlegt.

Abrechnung Storno 3

Storno rückgängig machen

Falls Sie sich z.B. geirrt haben und der stornierte Beleg gar nicht storniert werden sollte, können Sie den Storno rückgängig machen.

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Bitte beachten Sie, dass das Rückgängigmachen von Stornos bzw. das Stornieren von Stornos nur mit aktivierter Kennwortverwaltung funktioniert. Zusätzlich muss der aktuelle Benutzer über Admin-Rechte verfügen!

Schritt 1

Markieren Sie in der Rechnungstabelle den gewünschten Stornobeleg (RG-Nummer beginnend mit "ST-"). Dann klicken Sie mit der rechten Maustaste, um das Kontextmenü zu erhalten. Dann wählen Sie "Storno rückgängig machen" aus.

Abrechnung Storno rückgängig 1

Schritt 2

Beantworten Sie die Frage, ob der Storno wirklich rückgängig gemacht werden soll, mit "ja".

Abrechnung Storno rückgängig 2

Schritt 3

In der Rechnungstabelle sehen Sie dann, dass der Orginalbeleg, in unserem Beispiel R21-00020, wieder normal dargestellt wird. Der Stornobeleg wurde gelöscht und wird daher nicht mehr angezeigt.

Abrechnung Storno rückgängig 3