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Steuersätze ändern

Falls Sie die Steuersätze für die Umsatzsteuer z.B. im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen anpassen möchten, können Sie die in ::pixelmedic ganz einfach selbst durchführen.


Vorbereitung

Für die Rechnungslegung und somit für die Verwendung des korrekten Steuersatzes ist das Leistungserbringsdatum (z.B. Datum der Behandlung, OP-Datum usw.) relevant. Daher empfehlen wir, alle Rechnungen mit dem "alten" Steuersatz spätestens einen Tag vor der Umstellung zu erstellen, sofern die (im Wesentlichen) Behandlung abgeschlossen ist. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Thematik rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

note

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen die mit dem "alten" Steuersatz erstellt und gedruckt werden, bei einer späteren Änderung, bei der der "neue" Steuersatz allgemein gültig ist, bzw. nach einer Neuerstellung der PDF-Datei mit dem "neuen" Steuerschlüssel erstellt werden.

Beispiel: Sie haben eine Rechnung vor dem 01.07.2020 mit 19% USt. erstellt. Am 15.07.20 fällt Ihnen ein Fehler auf, den Sie korrigiert haben. Die Rechnung wird dann mit 16% USt. ausgedruckt. In diesem Fall müssten Sie den Steuersatz temporär wieder auf 19% ändern und nach dem Rechnungsdruck wieder auf 16% stellen.

Durchführung

In der linken Bedienleiste des Programms gehen Sie auf System -> Betriebe und wählen ihren Praxisbetrieb mit Doppelklick aus. Im Erfassungsfenster wählen sie den Reiter "Daten".

FAQ Steuersatz ändern

Tragen Sie in Steuersatz 1 (voll) z.B. 16% und bei Steuersatz 2 (reduziert) z.B. 5% ein. Speichern Sie Ihre Änderungen. Danach sollten Sie ::pixelmedic beenden und neu starten.

warning

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Steuersätze sofort wirken! Die Vergabe einer Gültigkeit von/bis ist nicht möglich. Daher sollten Sie Änderungen jeweils am ersten Tag der gesetzlichen Gültigkeit durchführen (z.B. 1. Juli 2020 bzw. 1. Januar 2021).

tip

Im Rahmen der Konjunkturhilfen der Bundesregierung wird zum 1. Juli 2020 der (volle) Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7% auf 5% reduziert. Am 1. Juli 2020 sollten Sie daher die Steuersätze auf 16% bzw. 5% ändern. Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuersätze zum 1. Januar 2021 wieder auf die "normalen" Werte (Stand 06/2020 19% bzw. 7%) gesetzt werden müssen.