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Honorare & Pauschalen

Grundsätzlich empfehlen wir allen unseren Kunden, unabhängig von der Rechtsform, GOÄ-Rechnungen zu schreiben.

Für die Erstellung von Pauschalrechnungen können sie wiederkehrende Pauschalen oder auch DRG-Rechnungen als Vorlagen unter Stammdaten --> Honorarleistungen erfassen (siehe Abb. 1). Dies gilt ebenso für DRG-Rechnungen bei denen die DRG-Pauschale anhand eines Groupers im Vorfeld erstellt wurde (siehe Abb. 2). Da ::pixelmedic kein Krankenhausmanagementsystem ist, steht in der Software kein DRG-Grouper zur Verfügung. Sie können aber auf Webgrouper zurückgreifen.

Für die Neuanlage von pauschalen Leistungen rufen sie unter Stammdaten die Tabelle Honorarleistungen auf. Mit Klick auf Neu (Plus-Zeichen) öffnet sich das Erfassungsfenster. Wenn sie eine bereits angelegte Honorarleistung blau markieren und dann Neu anklicken wird - wie beim Duplizieren in Textverarbeitungen - der bereits vorhandene Text übernommen und sie können ihn modifizieren.

Beispiel für DRG-Pauschale. Im Textfeld können auch längere Texte erfasst werden, die über die sichtbare Zeile hinausgehen. Diese Erfassungsmaske ist dieselbe für Honorarleistungen.

Das Kürzel sollten als Gruppierung für ähnliche Leistungen genutzt werden z.B. LIPOE1, LIPOE2, usw. Die Gruppe gliedert den Treeview in der Übersicht der Rechnungsmaske.

Die Bezeichnung ist die interne Benennung der Leistung und sollte möglichst eindeutig gewählt werden. Der Text wird auf der Rechnung angedruckt. Den Betrag geben sie brutto ein. D.h. bei Leistungen mit Mehrwertsteuer inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei mehrwertsteuerfreien Leistungen den Betrag, den sie für die Leistung berechnen möchten.

tip

Bei Pauschalrechnungen ist es möglich, dass sie beispielsweise eine Pauschale 'Anrechnung der Beratungsgebühr' anlegen und den Betrag mit einem Minuszeichen versehen. Dann wird dieser Betrag von den anderen Rechnungspositionen abgezogen. Dies ist nicht bei GOÄ-Rechnungen möglich, da die GOÄ eine Rabattierung von ärztlichen Leistungen nicht vorsieht.